AGB

HealVersity

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HEALVERSITY


Präambel

Coaching ist eine Dienstleistung im psychologischen Bereich. Sie umfasst Strategien des Selbstmanagements, der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen und zur Optimierung von Leistungen. Coaching wendet sich an gesunde Personen und wird von ihnen selbst finanziert. Coaching-Prozesse sind Lernprozesse, basierend auf Vertrauen und brauchen ihre Zeit. Zu den immanenten Bestandteilen eines Coachings gehört die Bereitschaft, sich selber in Frage zu stellen, die Verantwortung für selbstverschuldete Probleme und deren Folgen zu übernehmen, neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren, sich führen zu lassen, objektive und subjektive Grenzen zu akzeptieren, sowie der Wille, sein Coaching-Ziel aktiv und konsequent zu erreichen.

1.Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching-/Seminar-Veranstalters „Healversity“ („Veranstalter“) nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer in Textform bekannt gegeben.

2. Vertragsgegenstand; Zustandekommen des Vertrags

2.1 Der Veranstalter bietet Coaching, Coachingveranstaltungen, Beratung und Seminare an, online und offline. Die genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots werden von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und sonstig genutzten öffentlichen Medien bekannt gegeben.

2.2 Der Coaching-Vertrag kommt nach einem telefonischen Eignungsgespräch zustande. Der Teilnehmer erhält einen Link, über den er den Anmeldeprozess durchführen kann. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Buchung bestätigt. 

2.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich. 

2.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer vor Vertragsschluss abzulehnen, wenn ihre eigene Tätigkeit im Wettbewerb zum Tätigkeitsfeld des Veranstalters steht.

2.4 Zum Vertrag werden ethische Regeln im Umgang miteinander im Vorfeld besprochen, diese Ethikregeln werden übermittelt und beiderseits respektiert.

2.5 Die Ausbildung stellt keine medizinische Beratung und keinen medizinischen Rat dar. Die Ausbildung ist kein Ersatz für eine medizinische Beratung.

3. Terminverschiebungen; Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter

3.1 Bei höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt, die vereinbarten Coaching-Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Veranstalters, die aufgrund Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind. Der Veranstalter wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.

3.2 Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn die Durchführung dem Veranstalter nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Buchungen so gering sind, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde.

3.3 Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Teilnehmer ein Ersatzangebot zu unterbreiten.

3.4 Bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers wird der Veranstalter im Falle der Absage zurückerstatten oder, wenn der Teilnehmer dies wünscht, die Vergütung für das Ersatzangebot verrechnen.

4. Zahlungsbestimmungen

4.1 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und wird dem Teilnehmer im Rahmen des Anmeldeprozesses mitgeteilt. 

4.2. Der Einzug der Teilnahmegebühr erfolgt über einen externen Dienstleister des Veranstalters. Zu diesem Zweck wird der Veranstalter die Forderung an den Dienstleister abtreten. 

4.3 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch durch den Teilnehmer entstehen, sind vom Teilnehmer gesondert zu erstatten.

4.4 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Das Coaching/Das Seminar findet an einem gemeinsam vereinbarten Ort oder online nach vorheriger Terminabsprache statt. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so ist der Veranstalter berechtigt, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen, wenn er für die nicht in Anspruch genommene Leistung Aufwendungen erbracht hat. Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen, zu beweisen, dass dem Veranstalter durch die Nichtinanspruchnahme kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Stornierung und Kündigung von Leistungen

6.1 Eine Stornierung ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen möglich. Es erfolgt eine Erstattung von 100% der Kosten.

6.2 Storniert der Teilnehmer die gebuchten Leistungen nach Ablauf des in Ziffer 6.1 genannten Zeitpunkts, werden ihm 100% der Kosten berechnet. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Hat der Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt noch offene Forderungen, müssen diese trotz Stornierung fristgerecht bezahlt werden. 

7. Verschiebung von Leistungen

7.1 Komplett online durchgeführte Leistungen können auf Anfrage verschoben werden. Es werden hier keine Gebühren berechnet. Die Verschiebung kann in Einzelfällen, bei vorliegenden Gründen, abgelehnt werden.

7.2 Präsenzveranstaltungen können bis zu 10 Wochen vor Start kostenfrei auf einen anderen Termin verschoben werden. Bei weniger als 10 Wochen vor dem Start ist eine Verschiebung nur noch unter der Bedingung möglich, dass ein anderer Teilnehmer seinen Platz im Seminar tauscht. Der Tauschpartner muss bereits eine Reservierung besitzen. Ab 7 Tagen vor dem Start des Seminars ist keine Änderung des Starttermins und keine Verschiebung mehr möglich.

7.3 Eine Abtretung eines reservierten Platzes an eine andere Person, ist weder bei Online- noch bei Präsenzveranstaltungen möglich. 

8. Teilnahmebedingungen; Ausschluss von der Veranstaltung 

8.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich während der Veranstaltungen so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung und die anderen Teilnehmer nicht gestört werden. Verstößt der Teilnehmer wiederholt gegen diese Pflicht, so kann der Veranstalter den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme der Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall ist der Teilnehmer verpflichtet, die Vergütung der gesamten gebuchten Leistung zu bezahlen.

8.2 Die Seminarleiter sind gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

9. Urheberrecht; Inhalte der Veranstaltungen

9.1 Die Teilnahme an den Seminaren des Veranstalters dient der eigenen Schulung des Teilnehmers. Daher ist der Teilnehmer durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte 1 zu 1 in eigenen Seminaren weiterzugeben. Eine persönliche Vereinbarung zur Weitergabe der Inhalte kann jederzeit mit dem Veranstalter getroffen werden.

9.2 Ausnahme von Absatz 8.1 bildet die „Epigenetik-Coach“ Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Aushändigung des Zertifikates ist der Teilnehmer berechtigt, die gelehrten Inhalte an Andere weiterzugeben. Für die Weitergabe an Dritte ist der Besitz des Zertifikates Voraussetzung. Ausgenommen hiervon sind die im Rahmen der Veranstaltungen übermittelten Video-, Audio- und Textdateien sowie weitere überlassene Unterlagen. Diese dürfen ohne Zustimmung des Veranstalters nicht vom Teilnehmer verwendet werden. Ton- und Bildaufzeichnungen während der Veranstaltungen sind nicht gestattet, dies umfasst auch Mitschnitte von Onlineveranstaltungen.

9.3 Das unberechtigte Teilen der Inhalte oder des Zugangs mit anderen Personen, führt zum sofortigen Ausschluss aller Veranstaltungen ohne Rückerstattung. In Einzelfällen kann HealVersity die Nachzahlung des entstandenen Schadens verlangen.

10. Verschwiegenheitspflicht

Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen des Veranstalters dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Der Veranstalter sichert zu, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. 

11. Haftung

11.1 Der Veranstalter steht dafür ein, dass er seine Leistungen nach bestem Wissen erbringt. 

11.2 Die Haftung des Veranstalters für schuldhaft verursachte Schäden ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

11.3 Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

11.4 Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), die nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind, ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens sowie der Höhe nach in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die versicherte Summe von € 500.000,00 (fünfhunderttausend Euro) für Vermögensschäden und € 3.000.000,00 (drei Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und insgesamt jeweils die dreifache Summe pro Jahr.

11.5. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes sowie die Haftung für Garantieerklärungen bleiben unberührt.

11.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für seine Mitarbeiter sowie die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.

12. Schlussbestimmungen; Gerichtsstandsvereinbarung

12.1 Nebenabreden haben Vorrang. Die Parteien verpflichten sich, mündlich getroffene Nebenabreden im Nachgang mindestens in Textform festzuhalten.

12.2 Sollten einzelne Bedingungen des Vertrags oder dieser Bedingungen unwirksam sein, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12.3 Wenn der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Veranstalters zuständig ist. Der Veranstalter ist stets auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

13. Online-Streitbeilegungsplattform; Verbraucherschlichtung

13.1 Die Europäische Kommission stellt für Verbraucher eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter http://www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die E-Mail-Adresse des Veranstalters lautet: [email protected].

13.2 Der Veranstalter ist jedoch weder verpflichtet noch bereit, an diesem Streitbeilegungsverfahren oder einer anderen Form der Verbraucherschlichtung teilzunehmen.

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HealVersity Verena Kneissl
Verena Kneissl
Epigentik-Coach Managerin